HP AGB

Damit Ingram Micro GmbH Ihre Anfrage nach einer Sonderpreisregelung von HP bearbeiten kann oder eine von HP für Endnutzer angebotene Sonderpreisregelung erwirken darf und um beide Vertragsparteien mit der für Sonderpreise gültigen Richtlinie (engl. abgekürzt "OPG") vertraut zu machen, sind in diesem Dokument die Geschäftsbedingungen dargelegt, gemäß denen Ihnen die Teilnahme an solchen OPGs angeboten wird. Die Einhaltung dieser Bedingungen ist nötig, um eine Verletzung der Geschäftsbedingungen zu vermeiden, wie sie von HP definiert sind.

  1. HP unterbreitet OPGs nur unter der strikten Auflage, dass die auf der von HP genehmigten OPG genannten Produkte und Mengen zur Nutzung an die genannten Endnutzer und nicht für einen nachfolgenden Weiterverkauf versandt werden. Sollte sich während der Laufzeit der Sonderpreisregelung der Bedarf des Endnutzers ändern, sind Sie dafür verantwortlich, Ingram Micro GmbH und HP darüber in Kenntnis zu setzen und eine Abänderung der OPG zu fordern.
  2. Nur solche Produkte, die tatsächlich an den Endnutzer versandt werden, können die Grundlage für einen Anspruch auf eine Sonderpreisregelung darstellen. Eine Sonderpreisregelung wird genehmigt für einen speziellen Endnutzer an einem bestimmten Ort; die Sonderpreisregelung kann nicht zur Anwendung kommen, wenn die Versendung der Waren an den genannten Endnutzer erfolgt, der jedoch nicht an dem auf der OPG festgelegten Ort anzutreffen ist. Endnutzer mit anderen speziellen Rahmenpreisvereinbarungen können Waren nicht zusätzlich über eine OPG erwerben.
  3. Um sicherzustellen, dass die oben genannten OPG-Geschäftsbedingungen eingehalten werden, erfordern die HP-Vorschriften die Verifizierung des Endnutzers. Zu diesem Zweck werden vor der Genehmigung des Sonderangebotgeschäfts bestimmte Überprüfungen durchgeführt; wir erwarten von Ihnen, dass Sie die geforderten Informationen zur Verifizierung im Voraus zur Verfügung stellen.
  4. Vor der Bestellung und nach dem Versand ist es eventuell nötig, dass Sie gewisse auf alle OPGs anzuwendende Daten zur Verfügung stellen und bestätigen sowie Angaben zu jeglichen angebotenen Ermäßigungen und Rabatten machen. So kann eine effektive Verifizierung sichergestellt werden. Die Mindestangaben und -anforderungen sind wie folgt:
    1. Nachweis über die Existenz eines Geschäfts mit dem Endnutzer (z.B. Kopie eines verbindlichen Auftrags vom Endnutzer).
    2. Nachweis von Unterlagen zur Untermauerung der Tatsache, dass Sie die verkauften Waren in den angegebenen Mengen an den Endnutzer ausliefern. Als Minimum haben Sie eine Kopie vom Liefernachweis (POD - Proof of Delivery), Kopien Ihrer Rechnungen an den Endnutzer oder eine Kopie vom Zahlungsnachweis des Endnutzers an Sie zur Verfügung zu stellen. Die Angaben sollten übereinstimmen mit der Produktnummer auf der/dem Original Forderung/Auftrag, den geforderten/bestellten Mengen, dem auf der OPG angeführten Endnutzer sowie dem Namen des Unternehmens, das die Produkte an den Endnutzer verkauft hat.
    3. Ingram Micro GmbH und HP behalten sich vor, unabhängig voneinander zu überprüfen, ob die Lieferung an den genannten Endnutzer erfolgte. Sie gestatten Ingram Micro GmbH, HP oder einer dritten, von Ingram Micro GmbH oder HP benannten Partei hiermit, die Auslieferung/Installation des Produkts an den/beim genannten Endnutzer vor Ort zu verifizieren.
    4. Sie sind verantwortlich dafür, Ingram Micro GmbH oder auf Anfrage von HP alle Dokumente zur Verfügung zu stellen und Zugangsmöglichkeiten zu schaffen, um die Geschäftsbedingungen Ihres Wiederverkaufs an den Endnutzer zu überprüfen.
    5. Nach Anforderung einiger oder aller Informationen durch Ingram Micro GmbH oder HP stellen Sie diese innerhalb von 20 Werktagen zur Verfügung. Ingram Micro GmbH behält sich vor, bis zu sechs Monate nach Genehmigung der OPG die entsprechenden Belege anzufordern. Sie haben diese Belege aufzubewahren und Ingram Micro GmbH oder HP auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
  5. Sie sind angehalten, Ihre Kunden (Endnutzer) über die Geschäftsbedingungen der OPG in Kenntnis zu setzen. Ihnen obliegt die Verpflichtung sicherzustellen, dass Sie die angegebenen Geschäftsbedingungen einhalten.
  6. Gemäß den oben genannten Geschäftsbedingungen übernehmen Sie gegenüber Ingram Micro GmbH die Gewähr und stimmen zu, dass:
    1. der von Ihnen auf Ihrer Anfrage oder jedwedem anderen zur OPG gehörigen Dokument angegebene Endnutzer ein Endnutzer ist;
    2. der Endnutzer ein existierender Rechtsträger ist gemäß den Bestimmungen jenes Landes, an das der Versand der Produkte erfolgt;
    3. der Endnutzer Ihnen einen gültigen Auftrag für HP-Produkte erteilt hat gemäß den von HP angebotenen Sonderpreisen;
    4. die HP-Produkte nur an jene Endnutzer verkauft und ausgeliefert werden, welche in den an Ingram Micro GmbH bzw. HP versandten Unterlagen angegeben sind.
  7. Sie sind verpflichtet, alle Aufzeichnungen über Transaktionen mit Endnutzern aufzubewahren. Hierzu zählen als Minimum alle Hauptdateien, Produktnummern, Seriennummern, Beschreibungen, gekaufte, versandte und verkaufte Mengen, Kunden- (einschließlich Endnutzer-) und Lieferantenname, Adresse, Telefonnummer, Einkaufs- und Verkaufsdatum, Einkaufs- und Verkaufspreis sowie die Auslieferadresse. Die Aufzeichnungen sollen auch eine separate Liste über die von Ingram Micro GmbH sowie allen Dritten gekauften Produkte enthalten.
  8. Ingram Micro GmbH ist berechtigt, Ihre Geschäftsunterlagen regelmäßig zu prüfen. Sie stimmen zu, bei solchen Prüfungen mit Ingram Micro GmbH zusammenzuarbeiten und alle nötigen Unterlagen und Beweismittel zur Verfügung zu stellen, damit Ingram Micro GmbH und HP verifizieren können, ob Sie die OPG-Richtlinien von HP einhalten. Im Falle der Verletzung einer der unter Punkt 6 dieser Vereinbarung genannten Pflichten haben Sie Ingram Micro GmbH schadlos zu halten.
  9. Sollten Sie eine der Geschäftsbedingungen, die OPG-Bestimmungen von HP oder die unter Punkt 6 dieser Vereinbarung genannten Bestimmungen nicht einhalten, stimmen Sie unwiderruflich zu, dass Ingram Micro GmbH oder HP alle Ihnen gemäß Ihrer individuellen OPG gewährten Ermäßigungen, Rabatte oder Sonderkonditionen (einschließlich anderer Preisvorteile) zurückfordern und den vollen Betrag in Rechnung stellen dürfen. In diesem Fall können Sie von der Teilnahme an allen künftigen OPGs oder anderen Sonderpreisgenehmigungen und Ihnen von HP angebotenen Geschäften ausgeschlossen werden. Diese Rückforderung ist nicht begrenzt auf Ermäßigungen und kann auch Zahlungen einschließen, welche über jedwedes sonstige Incentive-Programm von HP getätigt wurden. Ingram Micro GmbH behält sich vor, ihre Ansprüche im Einzelfall an HP abzutreten.
  10. Ingram Micro GmbH oder HP können OPG-Angebote jederzeit ohne Haftung gegenüber Ihnen oder Ihrem Endnutzer kündigen oder zurückziehen, sofern Ingram Micro GmbH oder HP Grund zu der Annahme haben, dass die der OPG unterliegenden HP-Produkte nicht an den von Ihnen angegebenen Endnutzer ausgeliefert werden.
  11. Sollten Sie sich weigern, die notwendigen Unterlagen zu archivieren oder diese Pflicht vernachlässigen bzw. keine Nachweise über den Kauf durch/die Auslieferung an den Endnutzer liefern, so ist Ingram Micro GmbH oder HP berechtigt, gemäß den Überprüfungsbestimmungen eine vollständige Überprüfung früherer Forderungen durchzuführen.
  12. Ingram Micro GmbH unterliegt keinerlei Verpflichtung, HP-Geschäfte gemäß den OPGs anzubieten. Jedwede Weigerung von Ingram Micro GmbH zur Teilnahme an einer OPG zu Ihrem oder dem Vorteil des Endnutzers gibt keinerlei Berechtigung zu irgendeiner Art von direkten oder indirekten Schadensersatzansprüchen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den Verlust von Geschäften oder Gewinnen.

Diese speziellen Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich und als Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ingram Micro GmbH. Sollte es zu einem Konflikt kommen zwischen diesen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ingram Micro GmbH, so gelten diese speziellen Geschäftsbedingungen.