HP Special Bids (OPG)
Als Distributionspartner von HP hat sich Ingram Micro dazu verpflichtet, HP bei der Einführung verstärkter Kontrollmaßnahmen zu unterstützen. Diese sollen verhindern, dass Produkte durch den Missbrauch von Special Bids (Projekte mit Sonderpreisen) auf dem "grauen Markt" landen. Darunter versteht HP den Verkauf von HP-Markenprodukten aus Special Bids ohne vorherige Erlaubnis in ein anderes Land oder an andere als die genehmigten Endkunden. Ingram Micro respektiert diese Maßnahmen zur Vermeidung eines allfälligen Missbrauchs von HP Special Bids.
Hiermit möchten wir Sie über die erforderlichen Prozesse in Kenntnis setzen und Ihnen die Auswirkungen auf Ihre Geschäftsabwicklung darstellen. Wir möchten Sie bitten, die zuständigen Stellen in Ihrer Organisation über den folgenden Inhalt zu informieren.
Wie wird von Seiten HP verfahren?
HP hat die Verfahren zur Gewährung von Sonderpreisen in Bezug auf Angebote für Großkunden (Sonderangebotsgeschäfte - Special Bids) verändert. Zunächst wird der HP-Verkaufsmitarbeiter nun vor der Gewährung eines Sonderpreises im Vorfeld die Korrektheit der Anfrage des Wiederverkäufers überprüfen.
Weiters wird HP eine Reihe von Prüfungen durchführen, um sicher zu gehen, dass der gewährte Nachlass ordnungsgemäß eingesetzt wurde (gemäß der Sonderpreisgenehmigung).
Was bedeuten diese Veränderungen nun für Sie?
Für Wiederverkäufer von Ingram Micro, die HP-Produkte für einen bestimmten Kunden oder ein bestimmtes Kundensegment zu einem ermäßigten Preis kaufen, sind die Bedingungen dieser Sonderpreisvereinbarung in einer so genannten "OPG" (engl. "Order Processing Guideline", deutsch "Richtlinie zur Auftragsabwicklung") dargelegt. In diesem Dokument werden der ausgehandelte Sonderpreis, der avisierte Kunde sowie die Gültigkeitsdauer und andere Details aufgeführt. HP hat uns mitgeteilt, dass gezielt einzelne Punkte der OPG geprüft werden, um sicherzugehen, dass das Sonderangebot den Bedingungen dieser Vereinbarung entspricht.
Sie werden in Zukunft auf Anfrage aufgefordert, entweder HP direkt oder über uns geeignete Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus denen hervorgeht, dass die von Ihnen gemäß den Bedingungen der OPG erworbenen Produkte an die dort genannten Endnutzer verkauft wurden. Diese Verpflichtung wird in den eigens zu diesem Zweck eingeführten Geschäftsbedingungen verankert. Sollten Sie nicht in der Lage sein, den entsprechenden Nachweis zu erbringen, werden HP oder Ingram Micro entsprechende Maßnahmen einleiten müssen, um eine Wiederholung eines solchen Falles auszuschließen.
Folgendes bitten wir Sie nun zu beachten:
Bitte lesen Sie den Punkt "HP AGBs" sorgfältig durch und bereiten Sie sich darauf vor, auf Anfrage von Ingram Micro, HP oder einer dritten, im Auftrag von HP handelnden Partei, Belege zur Verifizierung von Endnutzern (auf Englisch abgekürzt "EUV") zur Verfügung zu stellen.