Lenovo Special Bids (SBO)

Als Distributionspartner von Lenovo hat sich Ingram Micro dazu verpflichtet, Lenovo bei der Einführung verstärkter Kontrollmaßnahmen zu unterstützen. Diese sollen verhindern, dass Produkte durch den Missbrauch von Special Bids (Projekte mit Sonderpreisen) auf dem "grauen Markt" landen. Darunter versteht Lenovo den Verkauf von Lenovo-Markenprodukten aus Special Bids ohne vorherige Erlaubnis in ein anderes Land oder an andere als die genehmigten Endkunden. Ingram Micro respektiert diese Massnahmen zur Vermeidung eines allfälligen Missbrauchs von Lenovo SBOs.

Hiermit möchten wir Sie über die erforderlichen Prozesse in Kenntnis setzen und Ihnen die Auswirkungen auf Ihre Geschäftsabwicklung darstellen. Wir möchten Sie bitten, die zuständigen Stellen in Ihrer Organisation über den folgenden Inhalt zu informieren.

Special Bid-Bedingungen für Lenovo-Produkte

Special Bids können nicht mit Marketing-, Promotion- oder Incentiveprogrammen kombiniert werden, es sei denn, die Bedingungen für diese Programme sehen etwas anderes vor.

Begriffsbestimmungen

Angebotszeitraum ist der im Special Bid-Plan angegebene Zeitraum zwischen Wirksamkeitsdatum und Ablaufdatum oder Startdatum und Enddatum für die einzelnen Produkte. Special Bid-Preis oder der Special Bid-Preisnachlass ist der im Special Bid-Plan angegebene Preis oder Preisnachlass für die einzelnen Produkte. Special Bid-Produkt ist jedes Produkt, dass den Vergünstigungen dieses Special Bids unterliegt, wie z. B. Special Bid-Preis, -Preisnachlass oder -Rückvergütung. Berechtigter Endbenutzer ist der im Special Bid-Plan genannte Endbenutzer, einschließlich aller juristischen Personen, an denen er zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist.

Special Bid-Preis und -Preisnachlass

  1. Für ein Produkt, das der Business Partner unter Angabe einer Special Bid-Nummer und innerhalb des entsprechenden Angebotszeitraums direkt bei Lenovo bestellt, stellt Lenovo dem Business Partner folgende Beträge in Rechnung:
    1. bei Angabe eines Special Bid-Preises diesen Preis oder
    2. bei Angabe eines Special Bid-Preisnachlasses den am Tag des Produktversands durch Lenovo gültigen Lenovo Channel-Preis abzüglich dieses Preisnachlasses.
  2. Der folgende Wortlaut ersetzt die Bedingungen der Unterabschnitte "Preise und Preisnachlässe" und "Preis- und Nachlassänderungen" des Abschnitts "Preise, Rechnungstellung, Zahlung und Steuern" der Anlage Wiederverkäufer und die Bedingungen des Abschnitts "Preisgültigkeit" der Produktübersicht für Lenovo Produkte:
    Wird für ein Produkt dieses Special Bids der Preis angehoben oder der Preisnachlass reduziert, behält sich Lenovo das Recht vor, dies auf die Bestellungen anzuwenden. Wenn Lenovo von diesem Recht Gebrauch macht, wird der Business Partner über Bestellungen informiert, die bereits bei Lenovo eingegangen sind und Produkte enthalten, für die der Preis angehoben oder ein Preisnachlass reduziert wurde. Der Business Partner muss Lenovo in diesem Fall innerhalb von acht Kalendertagen ab dem Tag der Benachrichtigung an die in der Benachrichtigung genannte Lenovo Adresse eine Einverständniserklärung in Bezug auf die Bestellung mit dem geänderten Preis oder Preisnachlass bzw. einen Antrag zur Stornierung der Bestellung übermitteln. Geht bei Lenovo innerhalb von acht Kalendertagen keine Antwort ein, wird die Bestellung des Business Partners storniert. Der Zeitraum von acht Tagen gilt als fest vereinbart und kann nicht verlängert werden.

Special Bid-Rückvergütung

  1. Der Business Partner kann eine Special Bid-Rückvergütung für ein Produkt anfordern, das i) er oder sein(e) Lieferant(en) von der Lenovo erworben hat/haben, das ii) er seinem Kunden innerhalb des entsprechenden Angebotszeitraums bereitgestellt hat und das iii) nicht bereits einem Special Bid unterliegt.
  2. Lenovo berechnet die Rückvergütung wie folgt: i) bei Angabe eines Special Bid-Preises der am Tag des Produktversands durch den Business Partner an den Kunden gültige Lenovo Channel-Preis abzüglich dieses Preises oder ii) bei Angabe eines Special Bid-Preisnachlasses dieser Preisnachlass multipliziert mit dem am Tag des Produktversands durch den Business Partner an den Kunden gültigen Lenovo Channel-Preis.
  3. Wenn der Business Partner eine Special Bid-Rückvergütung für ein Produkt anfordert, für das er oder sein(e) Lieferant(en) bereits einen Preisnachlass oder Rabatt im Rahmen eines Marketing-, Promotion- oder Incentiveprogramms erhalten hat/haben, das nicht mit einem Special Bid kombiniert werden kann, zieht Lenovo den jeweiligen Betrag von der Rückvergütung ab.
  4. Der Business Partner muss alle Anträge auf Special Bid-Rückvergütungen innerhalb von 45 Tagen nach dem Produktversand an den Kunden an Lenovo übermitteln. Anträge, die erst nach diesem Zeitraum bei Lenovo eingehen, werden abgelehnt und gelten als verfallen.
  5. Der Business Partner muss Einwände im Hinblick auf berechtigte Anträge innerhalb von 45 Tagen nach der Benachrichtigung über die Special Bid-Rückvergütung durch Lenovo geltend machen. Werden Einwände nicht innerhalb dieses Zeitraums geltend gemacht, verfällt das Recht des Business Partners auf Special Bid-Rückvergütungen im Rahmen des jeweiligen Antrags.
  6. Darüber hinaus verpflichtet sich der Business Partner,
    • alle Anträge über e-PartnerClaims zu übermitteln
    • die Special Bid-Nummer, den Namen des Kunden (falls abweichend vom Endbenutzer) und den Namen des Endbenutzers sowie den Liefertermin, die zugehörige Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum anzugeben
    • Lenovo auf Anforderung Belege dafür bereitzustellen, dass die Produkte von Lenovo bezogen wurden
    • den Aufzeichnungen das Standard-Excel-/CSV-Antragsformular mit allen erforderlichen Angaben, einschließlich Seriennummern für Systemeinheiten und Bildschirme, beizufügen

Lenovo prüft jeden Antrag gemäß den vorstehend genannten Bedingungen und bestimmt dann den Wert der Gutschrift. Falls der Business Partner die vorstehend genannten Bedingungen nicht erfüllt oder es Abweichungen gibt, informiert Lenovo den Business Partner darüber, dass sein Antrag abgelehnt und an ihn zurückgesendet wird, damit er diesen abgeändert erneut einreichen kann.

Zusätzliche Verpflichtungen

Dieser Abschnitt gilt für den Verkauf an einen Wiederverkäufer.

  1. Der Business Partner verpflichtet sich, sicherzustellen, dass der Wiederverkäufer ausdrücklich sein Einverständnis mit den folgenden Bestimmungen in dem zwischen Business Partner und Wiederverkäufer geschlossenen Vertrag erklärt. Dafür wird er alle Textteile zwischen folgenden Zeichen « » mit den entsprechenden Informationen ersetzen. Der Business Partner informiert den Wiederverkäufer zudem über das Ablauf-/Enddatum für die einzelnen Produkte.
  2. Wir liefern Ihnen diese Produkte im Rahmen dieses Special Bids unter der ausdrücklichen Voraussetzung, dass sie nur an « Name des Endbenutzers » und spätestens zum entsprechenden Ablauf-/Enddatum weiterverkauft werden. Sie verpflichten sich, Lenovo auf Anforderung Belege dafür bereitzustellen, dass diese Produkte an diesen Endbenutzer spätestens zum entsprechenden Ablauf-/Enddatum verkauft wurden oder sich weiterhin real in Ihrem Lagerbestand befinden.
  3. Falls Sie einige oder alle Produkte an andere Parteien oder erst nach dem angegebenen Ablauf-/Enddatum weiterverkaufen, müssen Sie uns vor dem Verkauf der Produkte an andere Parteien benachrichtigen. Verständigen Sie uns nicht oder stellen Sie Lenovo die erforderlichen Belege nicht, wie vorstehend beschrieben, bereit, erklären Sie Ihr Einverständnis mit folgenden Regelungen:
    1. Lenovo ist berechtigt, Ihnen für diese Produkte eine Strafgebühr in Höhe von 15 % der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung dieser Strafgebühr geltenden unverbindlichen Preisempfehlung von Lenovo (zu finden unter: http://partners.boulder.ibm.com/src/de_catp1.nsf/$$Frameset?readform) in Rechnung zu stellen;
    2. Lenovo ist berechtigt, Sie von der Teilnahme an weiteren Special Bids auszuschließen. Sie stimmen darüber hinaus zu, dass Lenovo berechtigt ist, alle Verkäufe im Rahmen dieses Special Bids an Ihrem Standort zu prüfen.
  4. Der Business Partner verpflichtet sich, Lenovo auf Anforderung Belege für die Einverständniserklärung des Wiederverkäufers mit der vorstehend genannten Klausel bereitzustellen. Er bestätigt zudem das Recht von Lenovo, die entsprechende Geldbuße vom Business Partner einzuziehen, falls er es versäumt, diese Einverständniserklärung einzuholen.
  5. Sollte dem Business Partner bekannt sein, dass sein Wiederverkäufer einige oder alle Special Bid-Produkte an andere Parteien als den berechtigten Endbenutzer oder erst nach dem angegebenen Ablauf-/Enddatum weiterverkauft, verpflichtet er sich, Lenovo innerhalb von zehn Tagen darüber zu informieren. Lenovo stellt dem Business Partner dann den Betrag in Rechnung, den er für diese Produkte im Rahmen des Special Bids als Verdienst erhalten hat.
  6. Falls der Business Partner Lenovo nicht benachrichtigt, kann ihm eine Geldbuße in Höhe des Differenzbetrags zwischen folgenden Beträgen in Rechnung gestellt werden: i) die am Tag der Rechnungsstellung dieser Geldbuße geltende unverbindliche Preisempfehlung von Lenovo und ii) für direkt von Lenovo bezogene Produkte den vom Business Partner an Lenovo bezahlten (oder geschuldeten) Nettobetrag oder andernfalls den Nettobetrag, den Lenovo dem Business Partner in Rechnung gestellt hätte, wenn er diese Produkte am oben genannten Tag oder zum entsprechenden Ablauf-/Enddatum direkt von Lenovo bezogen hätte, wobei der jeweils frühere Zeitpunkt ausschlaggebend ist.
  7. Verkauft der Business Partner einige oder alle Special Bid-Produkte nicht zum Zweck des endgültigen Verkaufs an den berechtigten Endbenutzer an einen Wiederverkäufer weiter, verpflichtet er sich, Lenovo innerhalb von zehn Tagen nach dem Produktversand darüber zu informieren. Lenovo stellt dem Business Partner dann den Betrag in Rechnung, den er für diese Produkte im Rahmen des Special Bids als Verdienst erhalten hat.
  8. Falls der Business Partner Lenovo nicht benachrichtigt, kann ihm eine Geldbuße in Höhe des Differenzbetrags zwischen folgenden Beträgen in Rechnung gestellt werden: i) die am Tag der Rechnungsstellung dieser Geldbuße geltende unverbindliche Preisempfehlung von Lenovo und ii) für direkt von Lenovo bezogene Produkte den vom Business Partner an Lenovo bezahlten (oder geschuldeten) Nettobetrag oder anderenfalls den Nettobetrag, den Lenovo dem Business Partner in Rechnung gestellt hätte, wenn er diese Produkte am oben genannten Tag oder zum entsprechenden Ablauf-/Enddatum direkt von Lenovo bezogen hätte, wobei der jeweils frühere Zeitpunkt ausschlaggebend ist.

Anpassungen

Dieser Abschnitt gilt für den Verkauf an einen Endbenutzer. (Für Lenovo Business Partner, die als Distributor tätig sind, ist der direkte Wiederverkauf an Endbenutzer nicht gestattet). Lenovo behält sich das Recht vor, bei Special Bid-Produkten, die nicht spätestens zum Ablauf-/Enddatum an den berechtigten Endbenutzer versandt wurden, die folgenden Anpassungen vorzunehmen.

  1. Wenn der Business Partner Lenovo schriftlich i) innerhalb von zehn Tagen nach seiner Benachrichtigung durch den berechtigten Endbenutzers darüber informiert hat, dass dieser nicht alle Special Bid-Produkte erwerben wird, oder ii) dass der Business Partner das entsprechende Ablauf-/Enddatum nicht einhalten wird, kann ihm der Differenzbetrag zwischen folgenden Beträgen in Rechnung gestellt werden: der am Tag i) der Benachrichtigung durch den Endbenutzer oder ii) der Benachrichtigung durch den Business Partner gültige Lenovo Channel-Preis (entsprechend wie oben) und
    • für direkt von Lenovo bezogene Produkte der vom Business Partner an Lenovo bezahlte (oder geschuldete) Nettobetrag;
    • oder andernfalls der Nettobetrag, den Lenovo dem Business Partner in Rechnung gestellt hätte, wenn er diese Produkte am oben genannten Tag oder zum entsprechenden Ablauf-/Enddatum direkt von Lenovo bezogen hätte, wobei der jeweils frühere Zeitpunkt ausschlaggebend ist.
  2. In anderen Fällen kann dem Business Partner der Differenzbetrag zwischen folgenden Beträgen in Rechnung gestellt werden: der am Tag des Produktversands durch Lenovo an den Business Partner oder den Lieferanten des Business Partners gültige Lenovo Channel-Preis und
    • für direkt von Lenovo bezogene Produkte der vom Business Partner an Lenovo bezahlte (oder geschuldete) Nettobetrag;
    • oder anderenfalls der Nettobetrag, den Lenovo dem Business Partner in Rechnung gestellt hätte, wenn er diese Produkte am oben genannten Tag oder zum entsprechenden Ablauf-/Enddatum direkt von Lenovo bezogen hätte, wobei der jeweils frühere Zeitpunkt ausschlaggebend ist.
  3. Ist der dem Business Partner von Lenovo in Rechnung gestellte Preis höher als der gültige Lenovo Channel-Preis, werden keine Anpassungen vorgenommen.
  4. Der Business Partner verpflichtet sich, Lenovo auf Anforderung spätestens zum entsprechenden Ablauf-/Enddatum Belege für Lieferungen an den genannten Endbenutzer bereitzustellen.

Produktverfügbarkeit

Produkte sind abhängig von der Verfügbarkeit erhältlich. Ein Austausch kann nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Lenovo erfolgen und unterliegt einem überarbeiteten Special Bid.

Änderung der Special Bid-Bedingungen

Bezug nehmend auf den mit dem Business Partner geschlossenen Lenovo Business Partner-Vertrag (Abschnitt "Änderung der Vertragsbedingungen" der "Allgemeinen Bedingungen") behält sich Lenovo das Recht vor, die Bedingungen eines aktuellen Special Bids unter Einhaltung einer Frist von einem Monat mit schriftlicher Benachrichtigung zu ändern. Die Regelung von Punkt 2 im vorhergehenden Abschnitt "Special-Bid-Preis und -Preisnachlass" bleibt davon unberührt. Lenovo behält sich für ein neues Angebot, für das noch kein Special Bid-Plan ausgegeben wurde, jedoch das Recht vor, neue Bedingungen ohne vorherige Benachrichtigung des Business Partners einzuführen.

Einhaltung der Bedingungen durch den Business Partner

Der Business Partner verpflichtet sich, Lenovo alle Special Bid-Anforderungen mit den von Lenovo dafür geforderten Informationen zu übermitteln. Unvollständige Special Bid-Anforderungen, falsche oder betrügerische Anträge, der nicht autorisierte Wiederverkauf von Produkten oder die Ablehnung der Überprüfung der Produktverkäufe durch Lenovo werden als Verletzung der Business Partner-Beziehung im Zusammenhang mit Lenovo Produkten ausgelegt. Bezug nehmend auf den mit dem Business Partner geschlossenen Lenovo Business Partner-Vertrag (Abschnitt "Prüfung der Einhaltung von Vertragsbedingungen" der "Allgemeinen Bedingungen") behält sich Lenovo das Recht vor, Ansprüche oder Wiederverkäufe im Zusammenhang mit Special Bid-Produkten am Standort des Business Partners zu prüfen.

Kündigung des Special Bid-Plans

Beide Vertragspartner können den Anhang jederzeit unter Angabe eines Grundes mit sofortiger Wirkung kündigen. Wenn die Lenovo Business Partner-Beziehung des Business Partners für Lenovo Produkte endet, endet auch das Special Bid für diese Produkte. Wird dieses Special Bid vor einem der Ablauf-/Enddaten für die jeweiligen Teilenummern beendet, gelten die Bestimmungen der Ziffer "Anpassungen" und alle künftigen Ablauf-/Enddaten werden durch das Wirksamkeitsdatum der Kündigung ersetzt.

Folgendes bitten wir Sie nun zu beachten:

Bitte lesen Sie den Punkt "Lenovo AGBs" sorgfältig durch und bereiten Sie sich darauf vor, auf Anfrage von Ingram Micro, Lenovo oder einer dritten, im Auftrag von Lenovo handelnden Partei, Belege zur Verifizierung von Endnutzern (auf Englisch abgekürzt "EUV") zur Verfügung zu stellen.